AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gottwald Immobilien – Inhaber Bernhard Gottwald
Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Gottwald Immobilien (nachfolgend „Makler“) und dem Kunden (insbesondere Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter).

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Vereinbarung oder
• die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit, insbesondere durch Anforderung oder Nutzung eines Exposés.

§ 3 Angebote und Vertraulichkeit
Die Angebote und Informationen des Maklers erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber oder Dritten erteilten Auskünfte.
Sie sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.
Gibt der Kunde Informationen unbefugt weiter und kommt hierdurch ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, kann ein Provisionsanspruch bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 4 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den jeweils anderen Vertragsteil tätig werden, soweit keine Interessenkollision im Einzelfall besteht.

§ 5 Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt.
Die Provision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der im jeweiligen Angebot oder Exposé getroffenen Vereinbarung.

§ 6 Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Angebots, in Textform mitzuteilen.
Unterbleibt dieser Hinweis, kann sich der Kunde im Streitfall nur dann auf Vorkenntnis berufen, wenn er diese nachweist.

§ 7 Informationspflicht des Kunden
Der Kunde wird den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages informieren und auf Verlangen die zur Provisionsberechnung erforderlichen Angaben mitteilen.

§ 8 Reservierungsauftrag
(1) Erteilt der Kunde dem Makler einen Reservierungsauftrag (insbesondere zur Vorbereitung eines notariellen Kaufvertrages auf Namen und Rechnung des Käufers) und nimmt der Makler diesen an, kommt ein eigenständiger Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
(2) Hebt der Kunde den Reservierungsauftrag nach Annahme auf oder kommt es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum Abschluss des beabsichtigten notariellen Kaufvertrages, kann der Makler für den hierdurch entstandenen Aufwand eine pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen.
(3) Diese beträgt 0,238 % des vorgesehenen Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), mindestens jedoch 892,50 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(4) Die Pauschale berücksichtigt typischerweise entstehende Aufwendungen, insbesondere für:
• Abstimmung mit Notariat und Vertragsparteien
• Vorbereitung und Koordination der Vertragsunterlagen
• Objektreservierung und Verzicht auf anderweitige Vermarktung
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(6) Weitergehende Ansprüche des Maklers bleiben unberührt, sofern ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

§ 9 Haftung
Die Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen des Auftraggebers oder Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Makler nicht, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Im Übrigen haftet der Makler nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Makler erstellten Unterlagen (insbesondere Exposés, Fotos, Grundrisse) sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen nur für den jeweiligen Vertragszweck verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung des Maklers.

§ 12 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung des Maklers, abrufbar unter:
https://www.gottwald-immobilien.de/datenschutz.xhtml

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Maklers.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gottwald Immobilien

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